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Ausbau- und Nachversicherungsgarantien

Anpassung des Versicherungsschutzes - Nachversicherung BU
STC
Stand: 
Juni 15, 2016
-
4 min
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Sichern Sie sich als Schüler*in oder Berufseinsteiger*in gegen Berufsunfähigkeit ab, so sichern Sie oftmals nur sich selbst ab. Doch spätestens mit Gründung einer Familie oder dem weiteren Aufstieg im Job steigt auch der Absicherungsbedarf, denn im Fall einer Berufsunfähigkeit gilt es nun, mithilfe der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) eine ganze Familie zu ernähren. Zusätzlich können z.B. weitere Kosten für einen Hauskredit anfallen. Dann ist eine Anpassung der Absicherung an die jeweilige Lebenssituation wichtig. Wie Sie diese Anpassung vornehmen können und welche Möglichkeiten es gibt, erklärt Ihnen STC im Folgenden.

Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig: Das heißt wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und verfügen über eine große Produktpalette von vielen Tarifen, umso das passende Produkt nach Ihren Bedürfnissen zu finden. Außerdem besitzen wir das juristischen Know-How und arbeiten mit Fachanwälten zusammen, die Ihnen im Fall der Fälle bei versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen beiseite stehen.

1. Ereignisunabhängige Anpassung

Die ereignisunabhängige Anpassung wird auch Ausbaugarantie genannt und ist eine spezielle Form der Nachversicherungsgarantien. Die Möglichkeit der Anpassung des Versicherungsschutzes ist dabei unabhängig von Ereignissen wie Heirat, Geburt des Kindes oder einer Gehaltserhöhung. Begrenzt wird die Ausbaugarantie durch einen zeitlichen Faktor. Soll der Versicherungsschutz erhöht werden, ist dies gewöhnlich innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsabschluss (z.B. innerhalb der ersten 5 Jahre) oder bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 35 Jahre) möglich. Besonders interessant ist sie daher für Berufsanfänger*innen. Technisch gesehen wird bei der Nutzung der Ausbaugarantie eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, allerdings ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Ereignisunabhängige Anpassung ist möglich,

  • ohne bestimmtes Ereignis
  • meist innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre (teilweise auch länger)
  • bis zu einem maximalen Alter (z.B. 35 Jahre)
  • Ohne erneute Gesundheitsfrage

Welche Anpassungsmöglichkeiten gibt es?

Die Anpassung des Versicherungsschutzes geschieht durch den Abschluss eines weiteren Vertrags bzw. einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für den Abschluss dieses neuen Vertrags ist allerdings keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig und es kann somit keine Schlechterstellung bei einem inzwischen erfolgten Berufswechsel in eine ungünstigere Berufsgruppe geben.

Der Ausbau des Versicherungsschutzes kann beispielsweise folgende Punkte enthalten:

Erhöhung der Rentenleistung

Durch die Ausbaugarantie kann die mögliche Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden. Je nach Anbieter werden Erhöhungen der monatlichen Rente von z.B. 50,- € oder 1.000,- €  angeboten. Allerdings gelten für Erhöhung oftmals Begrenzungen, die abhängig von der bereits abgesicherten Rente sind (z.B. max. gesamte Jahresrente von 30.000,- €) oder dem jährlichen Bruttoeinkommen (z.B. Rentenhöhe maximal 60 % des jährlichen Bruttoeinkommens).

Ausbaugarantie - Blogbeitrag
© STC Research

Dynamik

Unabhängig vom Ursprungsvertrag kann oft eine Dynamik für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Der Einschluss einer beitragsfreien Dynamik bei Berufsunfähigkeit wird ebenfalls angeboten. Weitere Informationen zu Dynamiken finden Sie hier.

Erhöhung Schlussalter

Die Laufzeit des neuen Vertrags kann länger sein als die des alten Vertrags. Ist das Schlussalter des alten Vertrags z.B. 60 Jahre, so ist es je nach Anbieter möglich, das Schlussalter für den neuen Vertrag auf 67 Jahre anzuheben (Allerdings gelten hier in Einzelfällen gegebenenfalls Einschränkungen).

2. Ereignisbezogene Anpassung

Als ereignisbezogene Anpassungen gelten die gewöhnlichen Nachversicherungsgarantien. Die Anpassung der Versicherungsleistung ist dabei in Abhängigkeit von vorher festgelegten Ereignissen möglich. Da sich bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung der Absicherungsbedarf ändert, sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Anpassung informieren! Auch für diese gewöhnlichen Nachversicherungsgarantien ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Auch eine zeitliche Begrenzung ist oftmals gegeben (z.B. 50 Jahre). Diese ist allerdings unabhängig von der bisherigen Vertragsdauer und liegt viel höher als die Begrenzung der ereignisunabhängigen Anpassungen.

Voraussetzungen einer Anpassung

Die Grundvoraussetzung für eine Anpassung ist der Eintritt eines vorher festgelegten Ereignisses. Zusätzlich gelten allerdings weitere Bedingungen bezüglich des Alters und des aktuellen Vertragsstandes.

Zusätzliche Voraussetzungen für die ereignisbezogene Erhöhung der Rentenleistung können beispielsweise sein:

Die versicherte Person
  • ist nicht älter als 50 Jahre
  • ist nicht berufsunfähig bzw. der Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht absehbar
  • hat noch keine Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz beantragt
  • hat alle bis zum Zeitpunkt der Anpassung fälligen Beiträge bezahlt
Mögliche Ereignisse

Der Umfang der Ereignisse, zu denen eine Anpassung der Leistungen möglich ist, unterscheidet sich stark von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich gilt, dass die Erhöhung nur in einem festgelegten Zeitraum nach dem Eintritt des Ereignisses möglich ist (z.B. 6 Monate). Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Umfang der Ereignisse Ihre individuellen Bedürfnisse abdeckt. Für eine*n Beamten*in kann das mögliche Ereignis "Verbeamtung auf Lebenszeit" wichtig sein, für Angestellte ist es für gewöhnlich überflüssig.

Beispielhafte Ereignisse, bei denen eine Erhöhung der Rentenleistung angeboten wird:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Beginn eines Studiums
  • erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung
  • Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum
  • Wechsel in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf)
  • Wegfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
  • nachhaltige Steigerung des Gehalts von 10 % zum Vorjahreseinkommen
  • Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung

Welche Anpassungsmöglichkeiten gibt es?

Die Anpassungsmöglichkeiten der Nachversicherungsgarantie beziehen sich meistens auf die monatliche Rentenhöhe. Eine Erhöhung ist in einem festgelegten Zeitraum nach dem Eintritt eines der vereinbarten Ereignisse möglich. Bis zu dem genannten Maximalalter ist unter den vertraglichen Voraussetzungen bei jedem festgelegten Ereignis eine Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.


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